Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge und Angebote von Wellenweg, deren Gegenstand der Entwurf und/oder Erstellung von Webseiten, Visitenkarten, Briefpapier, Broschüren und andere Druckerzeugnisse sowie von Corporate- und Logodesigns für Kunden von Wellenweg (nachfolgend „Kunden“) ist. Darüber hinaus gelten sie für sämtliche sonstigen Leistungen und Geschäftsbeziehungen von Wellenweg mit seinen Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistung. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2
Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Wellenweg in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen der AGB wird Wellenweg den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
1.3
Soweit Verträge oder Vertragsangebote von Wellenweg Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.
1.4
Diese AGB haben Vorrang vor den AGB des Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Wellenweg ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Wellenweg in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.5
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Wellenweg abzugeben sind (zB Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Vertragsschluss
2.1
Die Angebote von Wellenweg sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Wellenweg dem Kunden Leistungen (z.B. Zeichnungen, Layouts, Bilder etc.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich Wellenweg Eigentums- und Urheberrechte hiermit vorbehält.
2.2
Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Auftragserteilung nichts anderes ergibt, ist Wellenweg berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang bei Wellenweg anzunehmen.
2.3
Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Ausführung an den Kunden erklärt werden.
2.4
Hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und des Leistungsumfanges ist jeweils allein der Auftrag maßgeblich.
2.5
Rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen werden durch Wellenweg nicht erbracht. Angebote und Aufträge verstehen sich exklusive Ankauf und Erstellung von Texten, Photographien, Grafiken und Tabellen, Ton- Film-, und sonstigen gestalterischen Material, welche als zusätzliche Leistungen vom Wellenweg angeboten und gesondert vereinbart werden können. Ferner sind Wartungs- und Pflegeleistungen nur nach einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag von Wellenweg zu vereinbaren.
2.6
Wellenweg ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beispielsweise zur Formulierung und Ausführung des Auftrages gemachten Angaben, Vorstellungen und/oder (Daten-) Materialien auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit vor Vertragsbeginn zu prüfen.
2.7
Sofern der Kunde den gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unterliegt, ist die Umsetzung einer barrierefreien Webseite ausdrücklich als Zusatzleistung zu vereinbaren. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet Wellenweg eine Webseite nach allgemeinem Stand der Technik, jedoch nicht zwingend die vollständige Konformität mit den Anforderungen des BFSG.
2.8
Sollte Wellenweg erkennen, dass die Angaben, Vorstellungen und (Daten-) Materialien nicht die zur Erstellung der beauftragten Leistungen erforderlichen Qualitäten haben oder wünscht der Kunde die Korrektur derselben, so wird Wellenweg möglichst den Kunden darauf hinweisen und einen Vorschlag für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Vereinbarten unterbreiten. Ergänzung und/oder Anpassung durch Wellenweg lösen einen Anspruch von Wellenweg auf gesonderte Vergütung aus. Der Kunde wird zu diesem Änderungsvorschlag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang verbindlich Stellung nehmen.
2.9
Der Kunde ist berechtigt, zu erstellende Entwürfe/Layouts (wie zum Beispiel für Geschäftspapieren, Webdesign-Entwürfe) aus gestalterischen Gründen nach freiem Belieben zurückzuweisen. Weist der Kunde den Entwurf/das Layout zurück, ist Wellenweg zur Vorlage von maximal einem weiteren Alternativvorschlag verpflichtet.
2.10
Handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, ist der Kunde bis zur Abnahme der Leistungen jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Vorbezeichnete Änderungen lösen einen Anspruch von Wellenweg auf gesonderte Vergütung aus.
2.11
Der Eintritt des Leistungsverzuges von Wellenweg bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% der vereinbarten Nettovergütung, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Leistung. Wellenweg bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 3 Leistungen des Kunden
3.1
Der Kunde stellt Wellenweg unverzüglich, spätestens jedoch zu dem in dem jeweiligen Vertrag genannten Zeitpunkt eigenverantwortlich die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Wellenweg ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen.
3.2
Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen. Der Kunde versichert, dass er an allen Wellenweg übergebenen Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und stellt Wellenweg von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
3.3
Die in Ziffern 3.1 und 3.2 umschriebenen Daten werden Wellenweg in hochauflösender Form (mindestens 300 dpi) zur Verfügung gestellt.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1
Die von Wellenweg angegebenen Vergütungen sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von Wellenweg, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern solche nicht bestehen, die übliche Vergütung.
4.2
Beim Versand etwaiger Vertragsleistungen trägt der Kunde die Transportkosten ebenso etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.
4.3
Die vereinbarte Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Leistungen.
4.4
Wellenweg ist berechtigt Abschlagszahlungen jeweils nach Vorlage einer prüfbaren Abschlagsrechnung für die jeweils nachgewiesenen und vertragsmäßig erbrachten Leistungen zu verlangen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.5
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die geschuldete Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wellenweg behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.6
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung von Wellenweg bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
§ 5 Abnahme
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der entwickelten Leistungen durch Wellenweg erklärt, sofern der Abnahme nicht wesentliche Mängel entgegenstehen. Die Abnahme gilt spätestens dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nutzt.
§ 6 Nutzungsrechte und Namensnennung, Eigentumsvorbehalt
6.1
Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt Wellenweg dem Kunden das unbeschränkte Recht ein, die von Wellenweg für den Kunden etwaig erstellten Leistungen in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Die Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen der Leistungen dürfen jedoch nur mit vorheriger Zustimmung von Wellenweg vorgenommen werden. Wellenweg behält sich das Recht vor, die von ihm entwickelten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung für Referenzzwecke zu benutzen.
6.2
Die Übergabe der geschuldeten Leistungen und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
6.3
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich Wellenweg das Eigentum an den übergebenen Waren/Leistungen vor.
6.4
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren/Leistungen dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Wellenweg unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter erfolgen.
6.5
Der Kunde wird Wellenweg im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
§ 7 Gewährleistung und Verjährung
7.1
Wellenweg leistet dafür Gewähr, dass die erstellten Leistungen vertragsgemäß erstellt sind und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit aufheben oder mindern.
7.2
Bei digitalen Produkten beschränkt sich die Pflicht zur Bereitstellung von Sicherheitsupdates auf den Zeitpunkt der Abnahme. Eine dauerhafte Update-Pflicht besteht nur bei Abschluss eines gesonderten Wartungs- und Pflegevertrages.
7.3
Wellenweg ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
7.4
Die Verjährungsfrist des Kunden für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme.
§ 8 Haftung
8.1
Wellenweg haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2
Wellenweg haftet nicht für Schäden, die durch Software Dritter (z. B. Plugins, Browser-Inkompatibilitäten) entstehen, sofern diese zum Zeitpunkt der Erstellung dem Stand der Technik entsprachen.
§ 9 Subunternehmer
Wellenweg ist berechtigt auch selbstständige Unterauftragnehmer und Mitarbeiter einzusetzen, wobei er jedoch selbst unmittelbar dem Kunden verpflichtet bleibt.
§ 10 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
10.1
Gegenstand und Dauer: Mit Abschluss eines Vertrages über Leistungen, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag beinhalten (z. B. Hosting, Wartung), tritt diese AVV in Kraft. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.
10.2
Art und Zweck: Die Verarbeitung umfasst die Speicherung und Verwaltung von Daten im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Der Kunde ist Verantwortlicher, Wellenweg ist Auftragsverarbeiter.
10.3
Pflichten von Wellenweg: Wellenweg verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Wellenweg trifft technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Alle zur Verarbeitung berechtigten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
10.4
Unterauftragnehmer: Der Kunde erteilt Wellenweg die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Wellenweg informiert den Kunden über Änderungen. Unterauftragnehmer werden vertraglich zur Einhaltung desselben Schutzniveaus verpflichtet.
10.5
Kontrollen und Löschung: Wellenweg ermöglicht dem Kunden Überprüfungen in angemessenem Umfang. Nach Abschluss der Leistungen löscht Wellenweg die Daten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 11 Kündigung
11.1
Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Wellenweg insbesondere dann vor, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt.
11.2
Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 648, 650 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
12.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages bzw. der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
12.3
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Rostock. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.